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   VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828   

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https://dejure.org/2015,79521
VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828 (https://dejure.org/2015,79521)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.09.2015 - B 1 K 14.828 (https://dejure.org/2015,79521)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. September 2015 - B 1 K 14.828 (https://dejure.org/2015,79521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzprinzip

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828
    Danach kann sich der Umstand, dass das Wohnsitzerfordernis nicht beachtet worden ist, aus den Angaben im Führerschein selbst ergeben oder aufgrund anderer vom Ausstellermitgliedsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen (vgl. EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - C-467/10 - Akyüz - NJW 2012, 1314; U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - Hofmann - DAR 2012, 319).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828
    Danach kann sich der Umstand, dass das Wohnsitzerfordernis nicht beachtet worden ist, aus den Angaben im Führerschein selbst ergeben oder aufgrund anderer vom Ausstellermitgliedsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen (vgl. EuGH, Urteil vom 1.3.2012 - C-467/10 - Akyüz - NJW 2012, 1314; U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - Hofmann - DAR 2012, 319).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 34.11

    Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828
    Der Wohnsitzverstoß ergibt sich in der vorliegenden Sache bereits aus dem dem Kläger ausgestellten tschechischen Führerschein, weil darin ein deutscher Wohnort eingetragen ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487).
  • VGH Bayern, 06.07.2011 - 11 BV 11.1610

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis in

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828
    Die Ausübung dieses Ermessens war jedoch in der vorliegenden Sache dahin intendiert, einen feststellenden Verwaltungsakt zu erlassen, da ein Feststellungsinteresse bestand (vgl. BayVGH, U.v. 6.7.2011 -11 BV 11.1610 - BayVBl 2012, 21).
  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 11 CS 09.292

    Rücknahme einer nach § 30 FeV erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.09.2015 - B 1 K 14.828
    Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292 - juris).
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